Preisblatt


Preisblatt
Räbker Wasserleitungsgenossenschaft eG
(Stand 01. März 2021)


1. Trinkwasserentgelte
1.1 Jährlicher Grundpreis je Abnahmestelle:
Mitglieder/ Kunden

Zählergröße bis   2,5 m³/h   95,00 €/Jahr 106,00€/Jahr
1.2 Verbrauchspreise  je 1,00 m³ Trinkwasserentnahme:
Kunden
1,70 €/m³
Für Mitglieder der Räbker Wasserleitungsgenossenschaft setzt der Vorstand und Aufsichtsrat den Trinkwasserpreis fest. Mit der Zusendung der Abschlussrechnung wird der festgesetzte Preis jedem Mitglied bekannt gegeben.
Die vorstehenden Preisangaben sind Nettopreise, denen der jeweils vom Gesetzgeber festgesetzte Prozentsatz der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zugerechnet wird. Der Umsatzsteuersatz für Trinkwasser beträgt z. Zt. 7%. Ratenzahlung wird von der Räbker Wasserleitungsgenossenschaft nicht akzeptiert.
1.3.  Zahlungsverkehr
Es findet ausnahmslos bargeldloser Zahlungsverkehr statt


2. Hausanschlusskosten
2.1 Neuanschlüsse und Veränderungen bestehender Anschlüsse
Neuanschlüsse oder Veränderungen an Hausanschlüssen und Veränderungen an den Verteilungsleitungen infolge einer Veränderung eines Hausanschlusses, werden in Absprache mit dem Abnehmer ausgeführt und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2.2  Vorauszahlung / Sicherheitsleistungen
Für die Herstellung des Hausanschlusses (gemäß 2.1) wird eine Vorauszahlung in voller Höhe der vorab geschätzten Installationskosten fällig. Die von der Räbker Wasserleitungs-genossenschaft eG in Rechnung gestellte Vorauszahlung ist fristgerecht vor Beginn der Arbeiten, an die Genossenschaft zu überweisen.  Mehrkosten, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Abnehmers. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung, Aufmaß und tatsächlichem Aufwand.


3. Sonstige Kosten
Sonstige vom Abnehmer gewünschte oder verursachte Arbeiten werden nach Aufwand oder aufgrund einer individuellen Preisvereinbarung ausgeführt.


4. Plombenverschlüsse
Wiederanlegung von widerrechtlich entfernten Plombenverschlüssen, unbeschadet strafrechtlicher Verfolgung und weiterer Ansprüche der Räbker Wasserleitungsgenossenschaft eG.
Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, mind. jedoch 30,00€.


5. Kurzzeitig genutzte Anschlüsse (Baustellen, Jahrmarktanlagen u.ä.)
Die Abrechnung erfolgt individuell nach Aufwand oder sonstiger Vereinbarung.


6. Mahngebühren, Störungen im Zahlungsverkehr, Abstellen der Versorgung (u.ä.):
6.1 Mahnung einer nicht fristgerechten Zahlung auf Rechnungen   5,00 Euro
6.2 Jede weitere Kassierungsbemühung 25,00 Euro
6.3 Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens 30,00 Euro
6.4 Für jede nicht gedeckte Abbuchung   5,00 Euro
6.5 Abstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung einer Anlage (jeweils) 45,00 Euro


7 . Inkrafttreten
Dieses Preisblatt tritt mit Wirkung zum 13. Januar 2024 in Kraft. Es ist Bestandteil der Wasserlieferungsordnung. Änderungen werden in ortsüblicher Weise bekannt gemacht, womit sie als zugegangen gelten.